1-Brom-3-chlor-5,5-dimethylhydantoin
CAS 32718-18-6
EC 251-171-5
Formula C5H6BrClN2O2
MW 241.47 g/mol
Oxidationsmittel & Peroxide WasseraufbereitungLandwirtschaft & Futtermittel Konservierung & BiozidBleichen & Aufhellen
Beschreibung
1-Brom-3-chlor-5,5-dimethylhydantoin, in der Fachwelt auch als BCDMH bekannt, ist eine halogenierte Hydantoin-Verbindung, die unter Handelsnamen wie Agribrom, Halobrom und Halogene erhältlich ist. Eine E-Nummer ist nicht vergeben; die Substanz ist unter CAS 32718-18-6 sowie EC 251-171-5 registriert.
BCDMH wird als Biozid in der industriellen und der Freizeitwasser-Aufbereitung eingesetzt, wo es bei Kontakt mit Wasser sowohl Brom als auch Chlor freisetzt und damit Bakterien, Algen sowie biofilmbildende Mikroorganismen abtötet. In der Landwirtschaft dient es als Desinfektionsmittel für Bewässerungsanlagen und Waschwasser nach der Ernte, um mikrobielle Kontaminationen direkt am Einsatzort zu kontrollieren.
Das Produkt wird in Pulver-, Granulat- und Brikett-Form geliefert, um unterschiedliche Dosiersysteme und Handhabungsanforderungen zu erfüllen. Es unterliegt der REACH-Verordnung; Lieferanten sind gehalten, entsprechende Konformitätsnachweise bereitzustellen. Käufer sollten vor der Beschaffung Sicherheitsdatenblätter anfordern und die Gütequalifikationen verbindlich klären.
BCDMH wird als Biozid in der industriellen und der Freizeitwasser-Aufbereitung eingesetzt, wo es bei Kontakt mit Wasser sowohl Brom als auch Chlor freisetzt und damit Bakterien, Algen sowie biofilmbildende Mikroorganismen abtötet. In der Landwirtschaft dient es als Desinfektionsmittel für Bewässerungsanlagen und Waschwasser nach der Ernte, um mikrobielle Kontaminationen direkt am Einsatzort zu kontrollieren.
Das Produkt wird in Pulver-, Granulat- und Brikett-Form geliefert, um unterschiedliche Dosiersysteme und Handhabungsanforderungen zu erfüllen. Es unterliegt der REACH-Verordnung; Lieferanten sind gehalten, entsprechende Konformitätsnachweise bereitzustellen. Käufer sollten vor der Beschaffung Sicherheitsdatenblätter anfordern und die Gütequalifikationen verbindlich klären.
Physikalische Eigenschaften
| Schmelzpunkt | 159-163 °C |
| Aussehen | Brikett, Pulver, Granulat |
Sicherheit & Handhabung (Mehr Erfahren)
Danger GHS03 GHS05 GHS07 GHS09
H
H272H302H314H317H318H400H410
P
P210P220P260P261P264P270P272P273P280P316P317P321P330P363P391P405P501P264+P265P301+P317P302+P352P304+P340P333+P317P362+P364P370+P378P301+P330+P331P302+P361+P354P305+P354+P338
Handel & Regulierung
| UN-Nummer | 3085 |
| ADR-Klasse | 5.1 |
| Verpackungsgruppe | II |
| WGK | 2 |
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