Allylalkohol
CAS 107-18-6
Monomere & Grundbausteine Kunststoffe & PolymerePharma & GesundheitswesenLandwirtschaft & Futtermittel PolymerisationsinitiierungLösungsmittel & Trägerstoff
Beschreibung
Allylalkohol (CAS 107-18-6) ist ein kurzkettiger ungesättigter Alkohol, der auch unter den Bezeichnungen 2-Propenol, Vinylcarbinol und 2-Propen-1-ol bekannt ist. Die reaktive Doppelbindung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hydroxylgruppe unterscheidet ihn chemisch grundlegend von gesättigten Alkoholen und macht ihn zu einem gefragten reaktiven Zwischenprodukt – weit über den Einsatz als einfaches Lösungsmittel hinaus.
In der Polymerherstellung wird Allylalkohol als Monomer und Kettenübertragungsreagenz bei der Synthese von Allylesterharzen und Polyolen eingesetzt, die in Beschichtungen und vernetzten Kunststoffen Verwendung finden. In der pharmazeutischen Produktion dient er als Baustein für die Wirkstoffsynthese, wobei die allylische Position eine selektive Funktionalisierung ermöglicht. Hersteller von Agrochemikalien nutzen ihn als Vorläuferverbindung für Bodenbegasungsmittel, bei denen die kontrollierte Reaktivität gezielt gegen bodenbürtige Schaderreger wirkt.
Allylalkohol wird in technischer Qualität sowie in hochreinen Güten geliefert und unterliegt innerhalb der EU der REACH-Registrierungspflicht. Gemäß CLP-Verordnung ist er als gefährlicher Stoff eingestuft, was Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Transportdokumentation nach sich zieht. Einkaufsteams sollten vor der Bestellung die Konformität des Sicherheitsdatenblatts sowie die ADR-Transportklassifizierung verbindlich klären.
In der Polymerherstellung wird Allylalkohol als Monomer und Kettenübertragungsreagenz bei der Synthese von Allylesterharzen und Polyolen eingesetzt, die in Beschichtungen und vernetzten Kunststoffen Verwendung finden. In der pharmazeutischen Produktion dient er als Baustein für die Wirkstoffsynthese, wobei die allylische Position eine selektive Funktionalisierung ermöglicht. Hersteller von Agrochemikalien nutzen ihn als Vorläuferverbindung für Bodenbegasungsmittel, bei denen die kontrollierte Reaktivität gezielt gegen bodenbürtige Schaderreger wirkt.
Allylalkohol wird in technischer Qualität sowie in hochreinen Güten geliefert und unterliegt innerhalb der EU der REACH-Registrierungspflicht. Gemäß CLP-Verordnung ist er als gefährlicher Stoff eingestuft, was Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Transportdokumentation nach sich zieht. Einkaufsteams sollten vor der Bestellung die Konformität des Sicherheitsdatenblatts sowie die ADR-Transportklassifizierung verbindlich klären.
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