Aluminium
CAS 7429-90-5
Salze & Minerale Bergbau & MetalleElektronikDruck & VerpackungBau & KonstruktionLuft- & Raumfahrt & VerteidigungAutomobilindustrieBeschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe & Elastomere Oberflächenmodifikation & Benetzung
Beschreibung
Aluminium (CAS 7429-90-5), im Handel auch unter den Bezeichnungen PAP 1, Metana und C.I. 77000 bekannt, ist ein leichtes metallisches Element mit der Ordnungszahl 13. Es wird unter Handelsnamen wie Aluminum 27 und Aluminium geführt und ist für industrielle Beschaffungszwecke der Kategorie Salze & Mineralien zugeordnet.
In der Beschichtungs- und Druckindustrie wirkt Aluminium als Oberflächenmodifikator: Metallische Partikel bilden durch mechanische Haftung und elektronendichte Packung Barriereschichten sowie reflektierende Oberflächen. In der Luft- und Raumfahrt sowie im Automobilbau dient es als strukturelles und funktionales Substrat, das über kontrollierte Benetzungschemie eine zuverlässige Verbindung mit Dichtmassen und Klebstoffen eingeht.
Aluminium wird in verschiedenen Industriegüten geliefert, die für den Einsatz in der Elektronik, im Bauwesen und im Bergbau geeignet sind. Die Materialkonformität für europäische Märkte richtet sich nach der REACH-Verordnung. Verpackungsformate variieren je nach Güte und Anwendungsanforderung. Einkaufsteams sollten Güteangaben und Dokumentation vor der Bestellung mit den jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben abgleichen.
In der Beschichtungs- und Druckindustrie wirkt Aluminium als Oberflächenmodifikator: Metallische Partikel bilden durch mechanische Haftung und elektronendichte Packung Barriereschichten sowie reflektierende Oberflächen. In der Luft- und Raumfahrt sowie im Automobilbau dient es als strukturelles und funktionales Substrat, das über kontrollierte Benetzungschemie eine zuverlässige Verbindung mit Dichtmassen und Klebstoffen eingeht.
Aluminium wird in verschiedenen Industriegüten geliefert, die für den Einsatz in der Elektronik, im Bauwesen und im Bergbau geeignet sind. Die Materialkonformität für europäische Märkte richtet sich nach der REACH-Verordnung. Verpackungsformate variieren je nach Güte und Anwendungsanforderung. Einkaufsteams sollten Güteangaben und Dokumentation vor der Bestellung mit den jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben abgleichen.
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