Aspartam
CAS 22839-47-0
EC 245-261-3
Formula C14H18N2O5
MW 294.3 g/mol
Süßungsmittel & Lebensmittelzusatzstoffe Lebensmittel & ErnährungKörperpflege & Kosmetik Feuchthaltemittel & BefeuchtungAromatisierung & Säuerungsmittel
Beschreibung
Aspartam (CAS 22839-47-0) ist ein kalorienarmer Dipeptid-Süßstoff, der als Lebensmittelzusatzstoff E951 gemäß EU-Verordnung Nr. 1333/2008 zugelassen ist. Im Handel ist er unter dem Namen Equal sowie unter den Kurzbezeichnungen ASP oder H-Asp-Phe-OMe bekannt. Seine Süßkraft liegt gewichtsbezogen bei etwa dem 200-Fachen von Saccharose.
In der Lebensmittel- und Getränkeentwicklung ermöglicht Aspartam eine effektive Süßung bereits bei Einsatzmengen unter einem Gramm, wodurch der Kaloriengehalt gesenkt wird, ohne die Textur oder Wasseraktivität des Produkts zu beeinflussen. In der Körperpflege wird es als Aromakomponente und Feuchthaltemittel in Mundpflegeprodukten sowie Leave-on-Formulierungen eingesetzt, wo es bittere Wirkstoffe maskiert und die Feuchtigkeitsretention in der Produktmatrix unterstützt.
Aspartam wird als weißes Pulver geliefert, das den Spezifikationen von FCC, Ph.Eur. und JECFA entspricht; für den Import und Vertrieb innerhalb der EU gilt die REACH-Registrierungspflicht. Es ist in Lebensmittel- und Kosmetikqualität erhältlich und wird üblicherweise in 25-kg-Fasern aus Pappe oder mehrlagigen Säcken abgepackt. Die Kennzeichnungspflicht für Phenylalanin ist gemäß EU-Lebensmittelrecht einzuhalten.
In der Lebensmittel- und Getränkeentwicklung ermöglicht Aspartam eine effektive Süßung bereits bei Einsatzmengen unter einem Gramm, wodurch der Kaloriengehalt gesenkt wird, ohne die Textur oder Wasseraktivität des Produkts zu beeinflussen. In der Körperpflege wird es als Aromakomponente und Feuchthaltemittel in Mundpflegeprodukten sowie Leave-on-Formulierungen eingesetzt, wo es bittere Wirkstoffe maskiert und die Feuchtigkeitsretention in der Produktmatrix unterstützt.
Aspartam wird als weißes Pulver geliefert, das den Spezifikationen von FCC, Ph.Eur. und JECFA entspricht; für den Import und Vertrieb innerhalb der EU gilt die REACH-Registrierungspflicht. Es ist in Lebensmittel- und Kosmetikqualität erhältlich und wird üblicherweise in 25-kg-Fasern aus Pappe oder mehrlagigen Säcken abgepackt. Die Kennzeichnungspflicht für Phenylalanin ist gemäß EU-Lebensmittelrecht einzuhalten.
Physikalische Eigenschaften
| Schmelzpunkt | 246-247 °C |
| Siedepunkt | 436.08°C (rough estimate) |
| Dichte | 1.2051 (rough estimate) |
| Aussehen | weißes Pulver oder Tabletten |
| Farbe | Weiß |
| Geruch | geruchlos mit süßem Geschmack |
| Form | Pulver |
| Wasserlöslichkeit | Soluble in formic acid, dimethyl sulfoxide. Sparingly soluble in water and ethanol. |
| Brechungsindex | 14.5 ° (C=4, 15mol/L Formic Acid) |
| pH | pH(8g/l, 25℃) : 4.5~6.0 |
| Log P | 0.542 (est) |
Handel & Regulierung
| HS-Code | 38220090 |
| Lagerklasse | 11 - Brennbare Feststoffe |
| WGK | 2 |
Andere Bezeichnungen
E951E 951AsphartamAPMSüßstoff AspartamL-Aspartyl-L-phenylalaninmethylester
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