Chlorpikrin
CAS 76-06-2
Agrochemikalien Landwirtschaft & Futtermittel Konservierung & Biozid
Beschreibung
Chlorpikrin (CAS 76-06-2) ist eine halogenierte Nitroverbindung, die als Bodenbegasungsmittel und biozides Wirkstoff eingesetzt wird. Im Handel ist die Substanz unter Bezeichnungen wie Picfume, Larvacide, Acquinite, Microlysin und G 25 bekannt. Eine E-Nummer ist für diesen Stoff nicht vergeben.
In der Landwirtschaft wird Chlorpikrin als Vorpflanzungs-Bodenfumigant verwendet. Es dringt in die Bodenporen ein und bekämpft Pilzpathogene, Nematoden sowie bodenbürtige Schädlinge durch die zelluläre Oxidation von Thiolgruppen in den Zielorganismen. Darüber hinaus wird es als Warnstoff in Mischungen mit Methylbromid-Begasungsmitteln eingesetzt, wo seine ausgeprägte tränentreibende Wirkung als wahrnehmbares Warnsignal auf die Anwesenheit des Begasungsmittels bei der Behandlung von Getreide und anderen Lagererzeugnissen hinweist.
Chlorpikrin wird als technische Flüssigkeit geliefert und unterliegt innerhalb der Europäischen Union der REACH-Registrierungspflicht. Handhabung und Transport sind aufgrund der akuten Toxizität und der tränentreibenden Eigenschaften des Stoffes strengen ADR-Vorschriften unterworfen. Bei Beschaffungsanfragen ist der regionale Zulassungsstatus zu klären, da die Genehmigungen für Biozidprodukte je nach Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt sind.
In der Landwirtschaft wird Chlorpikrin als Vorpflanzungs-Bodenfumigant verwendet. Es dringt in die Bodenporen ein und bekämpft Pilzpathogene, Nematoden sowie bodenbürtige Schädlinge durch die zelluläre Oxidation von Thiolgruppen in den Zielorganismen. Darüber hinaus wird es als Warnstoff in Mischungen mit Methylbromid-Begasungsmitteln eingesetzt, wo seine ausgeprägte tränentreibende Wirkung als wahrnehmbares Warnsignal auf die Anwesenheit des Begasungsmittels bei der Behandlung von Getreide und anderen Lagererzeugnissen hinweist.
Chlorpikrin wird als technische Flüssigkeit geliefert und unterliegt innerhalb der Europäischen Union der REACH-Registrierungspflicht. Handhabung und Transport sind aufgrund der akuten Toxizität und der tränentreibenden Eigenschaften des Stoffes strengen ADR-Vorschriften unterworfen. Bei Beschaffungsanfragen ist der regionale Zulassungsstatus zu klären, da die Genehmigungen für Biozidprodukte je nach Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt sind.
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