Dibutylzinndichlorid
CAS 683-18-1
EC 211-670-0
Formula C8H18Cl2Sn
MW 303.84 g/mol
Organometallische Verbindungen Kunststoffe & PolymereBeschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe & ElastomereDruck & Verpackung KatalyseAntioxidans & StabilisatorPolymerisationsinitiierung
Beschreibung
Dibutylzinndichlorid (CAS 683-18-1, EG 211-670-0) ist eine metallorganische Zinnverbindung, die in der Fachliteratur auch unter den Bezeichnungen Dichlordibutylzinn, Dibutylzinnchlorid und NSC 2604 geführt wird. Eine E-Nummer ist dieser Substanz nicht zugewiesen; sie wird der Kategorie der metallorganischen Verbindungen zugeordnet.
In der PVC-Stabilisierung verhindert Dibutylzinndichlorid den thermischen Abbau, indem es instabile Chloridionen verdrängt, bevor es zu Verfärbungen kommt. Darüber hinaus wirkt es als Katalysator bei der Polyurethan- und Silikonpolymerisation und beschleunigt Vernetzungsreaktionen auf kontrollierte Weise. Aufgrund dieser Wirkmechanismen ist die Substanz für Beschichtungen, Dichtstoffe und Drucksubstratformulierungen von Bedeutung.
Dibutylzinndichlorid wird als weißer bis beigefarbener kristalliner Feststoff geliefert und unterliegt innerhalb der Europäischen Union der REACH-Registrierungspflicht. Einkaufsverantwortliche sollten die Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten sowie den Zulassungsstatus der Substanz sorgfältig prüfen, da Organozinnverbindungen einer strengen behördlichen Überwachung unterliegen. Verpackungsformate variieren je nach Lieferant und Abnahmemenge.
In der PVC-Stabilisierung verhindert Dibutylzinndichlorid den thermischen Abbau, indem es instabile Chloridionen verdrängt, bevor es zu Verfärbungen kommt. Darüber hinaus wirkt es als Katalysator bei der Polyurethan- und Silikonpolymerisation und beschleunigt Vernetzungsreaktionen auf kontrollierte Weise. Aufgrund dieser Wirkmechanismen ist die Substanz für Beschichtungen, Dichtstoffe und Drucksubstratformulierungen von Bedeutung.
Dibutylzinndichlorid wird als weißer bis beigefarbener kristalliner Feststoff geliefert und unterliegt innerhalb der Europäischen Union der REACH-Registrierungspflicht. Einkaufsverantwortliche sollten die Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten sowie den Zulassungsstatus der Substanz sorgfältig prüfen, da Organozinnverbindungen einer strengen behördlichen Überwachung unterliegen. Verpackungsformate variieren je nach Lieferant und Abnahmemenge.
Physikalische Eigenschaften
| Schmelzpunkt | 43 °C |
| Siedepunkt | 135 °C @ Press: 10 Torr |
| Dichte | 1.4 |
| Flammpunkt | >230 °F |
| Aussehen | white to beige crystalline low melting mass |
| Farbe | Weiß |
| Form | kristallin |
| Wasserlöslichkeit | 320 mg/L, hydrolisiert in heißem Wasser |
| Dampfdruck | 0.0016 hPa (25 °C) |
| Brechungsindex | 1.4991 |
Sicherheit & Handhabung (Mehr Erfahren)
Danger GHS05 GHS06 GHS08 GHS09 GHS07
H
H301H312H314H317H318H330H341H360H370H372H400H410
P
P203P260P261P264P270P271P272P273P280P284P316P317P318P319P320P321P330P363P391P405P501P264+P265P301+P316P302+P352P304+P340P308+P316P333+P317P362+P364P403+P233P301+P330+P331P302+P361+P354P305+P354+P338
Handel & Regulierung
| HS-Code | 29310095 |
| UN-Nummer | 2928 |
| ADR-Klasse | 6.1 |
| Verpackungsgruppe | II |
| Lagerklasse | 6.1A - Brennbare, akut toxische Gefahrstoffe Kat. 1 und 2 |
| WGK | 3 |
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