Dikaliumfumarat
CAS 7704-72-5
Formula C4H4O4.xK
MW 192.25 g/mol
Salze & Minerale Lebensmittel & ErnährungPharma & Gesundheitswesen Aromatisierung & SäuerungsmittelpH-Regulierung & Pufferung
Beschreibung
Dikaliumfumarat (CAS 7704-72-5, Formel C4H4O4·xK) ist das Kaliumsalz der Fumarsäure und wird auch als Fumarsäure-Kaliumsalz bezeichnet. Eine E-Nummer ist dieser Verbindung nicht zugewiesen; sie ist in der EU nicht als direkter Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, tritt jedoch im Lebensmittel- und Pharmabereich als verarbeitungsbedingter Hilfsstoff in Erscheinung.
In Lebensmittel- und Getränkeformulierungen wirkt Dikaliumfumarat als Säuerungsmittel und pH-Puffer: Es gibt Protonen ab, senkt und stabilisiert den Säuregehalt und verleiht dem Produkt ein sauberes, frisch-säuerliches Geschmacksprofil. In pharmazeutischen Anwendungen dient es als Puffersubstanz in oralen Darreichungsformen und trägt dazu bei, den angestrebten pH-Bereich zu halten, der die Stabilität und das Lösungsverhalten des Wirkstoffs beeinflusst.
Dikaliumfumarat ist in Lebensmittel- und Pharmaqualität erhältlich; die Konformität wird anhand der FCC-Spezifikationen sowie interner pharmakopöischer Anforderungen bewertet, sofern zutreffend. Für den Vertrieb innerhalb der EU unterliegt die Substanz der REACH-Registrierungspflicht. Als Standardverpackungen für die Großabnahme stehen Fasstrommeln aus Pappe sowie mehrlagige Säcke zur Verfügung.
In Lebensmittel- und Getränkeformulierungen wirkt Dikaliumfumarat als Säuerungsmittel und pH-Puffer: Es gibt Protonen ab, senkt und stabilisiert den Säuregehalt und verleiht dem Produkt ein sauberes, frisch-säuerliches Geschmacksprofil. In pharmazeutischen Anwendungen dient es als Puffersubstanz in oralen Darreichungsformen und trägt dazu bei, den angestrebten pH-Bereich zu halten, der die Stabilität und das Lösungsverhalten des Wirkstoffs beeinflusst.
Dikaliumfumarat ist in Lebensmittel- und Pharmaqualität erhältlich; die Konformität wird anhand der FCC-Spezifikationen sowie interner pharmakopöischer Anforderungen bewertet, sofern zutreffend. Für den Vertrieb innerhalb der EU unterliegt die Substanz der REACH-Registrierungspflicht. Als Standardverpackungen für die Großabnahme stehen Fasstrommeln aus Pappe sowie mehrlagige Säcke zur Verfügung.
Andere Bezeichnungen
Kaliumfumarat
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