Natriumanisat
CAS 536-45-8
EC 208-634-1
Formula C8H7NaO3
Salze & Minerale Körperpflege & KosmetikLebensmittel & ErnährungPharma & Gesundheitswesen Konservierung & BiozidAntioxidans & Stabilisator
Beschreibung
Natriumanisat (CAS 536-45-8) ist das Natriumsalz der Anissäure und wird auch als Natrium-p-Anisat, Natrium-4-methoxybenzoat oder Natrium-p-Anisoat bezeichnet. In der EU ist keine E-Nummer vergeben; als direkter Lebensmittelzusatzstoff ist die Substanz nicht zugelassen, findet jedoch als funktioneller Wirkstoff in kosmetischen und pharmazeutischen Zubereitungen Verwendung.
In Körperpflegeprodukten wirkt Natriumanisat als Konservierungsmittel, indem es mikrobielle Zellmembranen schädigt. Die antimikrobielle Wirksamkeit ist bereits in niedrigen Konzentrationen ausgeprägt und richtet sich insbesondere gegen grampositive Bakterien sowie Pilze. In kosmetischen Formulierungen wird der Stoff häufig mit anderen milden Konservierungsmitteln kombiniert, um ein breites Wirkspektrum zu erzielen und gleichzeitig die wachsende Nachfrage nach Produkten ohne synthetische Konservierungsstoffe zu bedienen.
Natriumanisat ist als Pulver im Handel erhältlich und wird sowohl in kosmetischer als auch in pharmazeutischer Qualität geliefert. Für die Vermarktung im EU-Raum unterliegt die Substanz der REACH-Registrierungspflicht. Je nach Anwendungsvolumen und Chargengröße werden handelsübliche Mengen von Kilogramm- bis Tonnenmaßstab bezogen.
In Körperpflegeprodukten wirkt Natriumanisat als Konservierungsmittel, indem es mikrobielle Zellmembranen schädigt. Die antimikrobielle Wirksamkeit ist bereits in niedrigen Konzentrationen ausgeprägt und richtet sich insbesondere gegen grampositive Bakterien sowie Pilze. In kosmetischen Formulierungen wird der Stoff häufig mit anderen milden Konservierungsmitteln kombiniert, um ein breites Wirkspektrum zu erzielen und gleichzeitig die wachsende Nachfrage nach Produkten ohne synthetische Konservierungsstoffe zu bedienen.
Natriumanisat ist als Pulver im Handel erhältlich und wird sowohl in kosmetischer als auch in pharmazeutischer Qualität geliefert. Für die Vermarktung im EU-Raum unterliegt die Substanz der REACH-Registrierungspflicht. Je nach Anwendungsvolumen und Chargengröße werden handelsübliche Mengen von Kilogramm- bis Tonnenmaßstab bezogen.
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