Natriumcyanid
CAS 143-33-9
Salze & Minerale Bergbau & MetalleKunststoffe & PolymerePharma & Gesundheitswesen Oberflächenmodifikation & BenetzungKatalyse
Beschreibung
Natriumcyanid (CAS 143-33-9) ist ein anorganisches Salz, das unter Handelsnamen wie Cymag, Cyanasalt S und Cyanasalt H sowie unter der Referenzbezeichnung NSC 77379 im Handel erhältlich ist. In wässriger Lösung dissoziiert es unter Freisetzung des Cyanid-Anions, das die Reaktivität der Verbindung in verschiedenen industriellen Prozessen bestimmt.
Im Gold- und Silberbergbau bildet Natriumcyanid lösliche Metall-Cyanid-Komplexe, die Edelmetalle selektiv aus dem Erzschlamm herauslösen – ein Verfahren, das als Cyanidlaugung bekannt ist. In der Galvanik und Oberflächenveredelung wirkt es als Komplexbildner in alkalischen Badelösungen und reguliert die Metallionenaktivität, um gleichmäßige, haftfeste Beschichtungen zu erzielen. Darüber hinaus dient es als Katalysatorvorläufer in bestimmten Syntheserouten der pharmazeutischen Industrie.
Natriumcyanid wird in fester Form sowie als Lösung in verschiedenen Qualitätsstufen geliefert und unterliegt als besonders besorgniserregender Stoff der strengen REACH-Verordnung, die für bestimmte Verwendungen innerhalb der EU eine Zulassung vorschreibt. Transport und Handhabung richten sich nach den Anforderungen der ADR-Gefahrklasse 6.1. Die Beschaffung setzt eine dokumentierte Endverwendungsbegründung sowie die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Giftrechtsvorschriften voraus.
Im Gold- und Silberbergbau bildet Natriumcyanid lösliche Metall-Cyanid-Komplexe, die Edelmetalle selektiv aus dem Erzschlamm herauslösen – ein Verfahren, das als Cyanidlaugung bekannt ist. In der Galvanik und Oberflächenveredelung wirkt es als Komplexbildner in alkalischen Badelösungen und reguliert die Metallionenaktivität, um gleichmäßige, haftfeste Beschichtungen zu erzielen. Darüber hinaus dient es als Katalysatorvorläufer in bestimmten Syntheserouten der pharmazeutischen Industrie.
Natriumcyanid wird in fester Form sowie als Lösung in verschiedenen Qualitätsstufen geliefert und unterliegt als besonders besorgniserregender Stoff der strengen REACH-Verordnung, die für bestimmte Verwendungen innerhalb der EU eine Zulassung vorschreibt. Transport und Handhabung richten sich nach den Anforderungen der ADR-Gefahrklasse 6.1. Die Beschaffung setzt eine dokumentierte Endverwendungsbegründung sowie die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Giftrechtsvorschriften voraus.
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