Säureblau 3
CAS 3536-49-0
EC 222-573-8
Formula C27H32N2O7S2.1/2Ca
MW 1159.43 g/mol
Pigmente & Farbstoffe Textil, Leder & PapierLebensmittel & ErnährungDruck & VerpackungKörperpflege & Kosmetik Oberflächenmodifikation & Benetzung
Beschreibung
Säureblau 3 (CAS 3536-49-0) ist ein synthetischer Triarylmethan-Farbstoff, der als Calciumsalz geliefert wird. Das Produkt ist außerdem unter den Bezeichnungen CI 42051, C.I. 42051, l-blau3 und bluezn3 bekannt. Eine E-Nummer ist derzeit nicht vergeben; die Einordnung erfolgt in der Kategorie Pigmente und Farbstoffe für den industriellen Einsatz.
In der Textil- und Lederverarbeitung bindet Säureblau 3 unter sauren Bedingungen an Protein- und Polyamidfasern und erzeugt dabei stabile Blautöne mit gezielt einstellbarer Farbtiefe. In Körperpflegeprodukten wirkt es als oberflächenaktiver Farbstoff, der das Benetzungsverhalten des Substrats beeinflusst und so eine gleichmäßige Farbverteilung in Haar- oder Hautpflegeprodukten sicherstellt.
Säureblau 3 unterliegt für den Vertrieb innerhalb der EU der REACH-Registrierungspflicht und muss vor dem Einsatz in kosmetischen Anwendungen oder lebensmittelkontaktierenden Materialien die jeweils geltenden regionalen Farbstoffvorschriften erfüllen. Einkaufsteams sollten Gütegrad und Chargenunterlagen bereits bei der Bestellung verbindlich klären, da die regulatorische Zulässigkeit je nach Verwendungszweck und Rechtsraum unterschiedlich bewertet wird.
In der Textil- und Lederverarbeitung bindet Säureblau 3 unter sauren Bedingungen an Protein- und Polyamidfasern und erzeugt dabei stabile Blautöne mit gezielt einstellbarer Farbtiefe. In Körperpflegeprodukten wirkt es als oberflächenaktiver Farbstoff, der das Benetzungsverhalten des Substrats beeinflusst und so eine gleichmäßige Farbverteilung in Haar- oder Hautpflegeprodukten sicherstellt.
Säureblau 3 unterliegt für den Vertrieb innerhalb der EU der REACH-Registrierungspflicht und muss vor dem Einsatz in kosmetischen Anwendungen oder lebensmittelkontaktierenden Materialien die jeweils geltenden regionalen Farbstoffvorschriften erfüllen. Einkaufsteams sollten Gütegrad und Chargenunterlagen bereits bei der Bestellung verbindlich klären, da die regulatorische Zulässigkeit je nach Verwendungszweck und Rechtsraum unterschiedlich bewertet wird.
Physikalische Eigenschaften
| Schmelzpunkt | 200 °C |
| Farbe | Braun bis schwarz |
| Form | ordentlich |
| Wasserlöslichkeit | 20.98g/L@20°C |
| Log P | -1.99 at 25℃ |
Handel & Regulierung
| Lagerklasse | 11 - Brennbare Feststoffe |
| WGK | 3 |
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