Zitrusrot 2
CAS 6358-53-8
EC 228-778-9
Formula C18H16N2O3
MW 308.331 g/mol
Pigmente & Farbstoffe Textil, Leder & PapierKunststoffe & PolymereDruck & Verpackung
Beschreibung
Zitrusrot 2 (CAS 6358-53-8, EG 228-778-9, C.I. 12156) ist ein synthetischer Azofarbstoff mit der Molekülformel C18H16N2O3. Für den Lebensmittelbereich ist in der EU keine E-Nummer zugelassen; der Stoff gilt nach europäischem Recht nicht als Lebensmittelzusatzstoff. Im Handel ist er außerdem unter den Kurzbezeichnungen CITRUSRED und CITRUSRED NO. 2 bekannt.
In industriellen Anwendungen wird Zitrusrot 2 als Farbmittel in der Kunststoff- und Polymerverarbeitung eingesetzt, wo er durch Dispersion in der Polymermatrix orange-rote Farbtöne erzeugt. Darüber hinaus findet er Verwendung in Druckfarben und Verpackungssubstraten, bei denen der Azochromophor unter standardisierten Pigmentdispersionsverfahren eine hohe Farbintensität liefert.
Zitrusrot 2 wird als technisches Material geliefert und unterliegt den REACH-Registrierungspflichten für den Import und die Verwendung in der EU. Die Ware ist in handelsüblichen Industrieverpackungen erhältlich; Sicherheitsdatenblatt und Analysezertifikat werden auf Anfrage bereitgestellt. Käufer sind verpflichtet, die Konformität des Endverwendungszwecks mit den jeweils geltenden branchenspezifischen Vorschriften vor der Formulierung zu prüfen.
In industriellen Anwendungen wird Zitrusrot 2 als Farbmittel in der Kunststoff- und Polymerverarbeitung eingesetzt, wo er durch Dispersion in der Polymermatrix orange-rote Farbtöne erzeugt. Darüber hinaus findet er Verwendung in Druckfarben und Verpackungssubstraten, bei denen der Azochromophor unter standardisierten Pigmentdispersionsverfahren eine hohe Farbintensität liefert.
Zitrusrot 2 wird als technisches Material geliefert und unterliegt den REACH-Registrierungspflichten für den Import und die Verwendung in der EU. Die Ware ist in handelsüblichen Industrieverpackungen erhältlich; Sicherheitsdatenblatt und Analysezertifikat werden auf Anfrage bereitgestellt. Käufer sind verpflichtet, die Konformität des Endverwendungszwecks mit den jeweils geltenden branchenspezifischen Vorschriften vor der Formulierung zu prüfen.
Physikalische Eigenschaften
| Schmelzpunkt | 155-157 °C |
| Siedepunkt | 448.73°C (rough estimate) |
| Dichte | 1.2510 (rough estimate) |
| Form | ordentlich |
| Brechungsindex | 1.5700 (estimate) |
| Log P | 3.129 (est) |
Handel & Regulierung
| Lagerklasse | 11 - Brennbare Feststoffe |
| WGK | 3 |
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