Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer

CAS-Nummer
42751-79-1

Was ist Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer?

Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer (CAS 42751-79-1) ist ein kationisches Polyelektrolyt für die Wasseraufbereitung und verarbeitende Industrien.

Wo wird Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer eingesetzt?

  • Kommunale und industrielle Wasseraufbereitung: primäres Koagulationsmittel oder Koagulationshilfsmittel
  • Trübungs- und Schwebstoffreduktion vor Filtration oder Sedimentation
  • Zellstoff und Papier: Verbesserung von Retention und Entwässerung auf der Nassseite
  • Textilveredelung: Farbstofffixierung und Abwasserbehandlung
  • Leder und Gerberei: Koagulation eiweißreicher und chromhaltiger Abwasserströme
  • Suspendierte Partikel werden destabilisiert und dadurch abtrennbar.
  • Kombiniert mit anorganischen Koagulanzien wie Polyaluminiumchlorid oder Alaun zur Verbesserung der Entfernung von Wasser mit niedriger Trübung und der Absetzeffizienz.

Gut zu wissen: Die quaternäre Aminfunktionalität verleiht über einen weiten pH-Bereich eine starke positive Ladung. Die Leistung wird durch Ladungsdichte und Molekulargewicht charakterisiert, nicht durch pharmakopöische Standards.

Hinweise zur Formulierung

  • Für die Wasseraufbereitung kann es nach Verdünnung auf 0,05 bis 0,5 % Feststoffe allein verwendet werden.
  • Die Dosierung erfolgt typischerweise kontinuierlich nach Verdünnung, wobei die optimale Dosierung durch Jar-Test auf Basis von Trübung und Wasserchemie bestimmt wird.

Typische Spezifikation

  • Wässrige Lösungen haben typischerweise einen pH-Wert im Bereich von 4 bis 7.
  • Erhältlich als 50 Gew.-%ige Lösung in Wasser.
  • Erhältlich mit einem Molekulargewichtsbereich von 90.000 bis 150.000.

Regulatorischer Status

  • Der maximal zulässige Gehalt beträgt 3 % bezogen auf trockene Faser.
  • Epichlorhydrin darf im wässrigen Extrakt des Fertigprodukts nicht nachgewiesen werden, mit einer Nachweisgrenze von 1 mg/kg.
  • 1,3-Dichlor-2-propanol darf im wässrigen Extrakt des Fertigprodukts nicht nachgewiesen werden, mit einer Nachweisgrenze von 2 µg/l.

Lagerung, Verpackung und Handhabung

  • In Fässer oder IBCs abgefüllt.

Häufige Fragen zu Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer

Welcher regulatorische Grenzwert gilt für Ethylenimin im Harz?
Ethylenimin darf im Harz nicht nachgewiesen werden, mit einer Nachweisgrenze von 0,1 mg/kg.

Die technischen Inhalte werden vom SoleChem-Produktteam aus öffentlichen technischen Quellen zusammengestellt und aktualisiert; für produktspezifische Spezifikationen ist das Analysenzertifikat (COA) maßgeblich.

Andere Bezeichnungen (Synonyme)

Dimethylamine-epichlorohydrin-ethylenediamine copolymer|Dimethylamine-ethylenediamine-epichlorohydrin copolymer|1,2-Ethanediamine, polymer with 2-(chloromethyl)oxirane and N-methylmethanamine|1,2-Ethanediamine, polymer with (chloromethyl)oxirane and N-methylmethanamine|Oxirane, (chloromethyl)-, polymer with 1,2-ethanediamine and N-methylmethanamine|Methanamine, N-methyl-, polymer with (chloromethyl)oxirane and 1,2-ethanediamine|Dimethylamine-epichlorohydrin-ethylenediamine polymer

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Welche physikalischen Eigenschaften hat Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer?

Dichte 1.14 g/mL at 25 °C
Brechungsindex n 20/D 1.439

Welche Handels- und Regulierungscodes gelten für Dimethylamin-Epichlorhydrin-Ethylendiamin-Copolymer?

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