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Metaweinsäure

Organische Säuren Lebensmittel & Ernährung
CAS
39469-81-3
EC
609-694-5
Mol. Gewicht
264.14 g/mol

Beschreibung

Metaweinsäure (CAS 39469-81-3), auch als Ditartarsäure bekannt und als E353 zugelassen, ist ein Kondensationsprodukt der Weinsäure, das vorwiegend als Stabilisierungsmittel eingesetzt wird.

Sie wirkt durch die Hemmung der Tartrat-Kristallisierung und schützt so die Produktklarheit sowie die Lagerstabilität in der Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung effektiv über längere Zeiträume hinweg.

In der Weinherstellung wird das Produkt nach der Gärung zugesetzt, um die Bildung von Kaliumbitartrat-Kristallen zu verhindern, die sich andernfalls als sichtbarer Bodensatz in abgefülltem Wein ablagern würden.

Sie wird besonders bei Stillweinen und Fruchtweinen geschätzt, bei denen eine Kältestabilisierung unpraktisch oder kostenintensiv ist. In pharmazeutischen Formulierungen dient sie als Puffer- und Stabilisierungsmittel.

Dies gilt insbesondere für flüssige Zubereitungen, bei denen eine kontrollierte Azidität und die Hemmung von Ausfällungen erforderlich sind. Getränkehersteller setzen sie zudem in fruchthaltigen Getränken ein.

Hier hilft sie dabei, die optische Klarheit während Lagerung und Vertrieb zu erhalten. Metaweinsäure wird als weißes bis cremefarbenes Pulver geliefert, das eine gute Löslichkeit in wässrigen Medien aufweist.

Lebensmittelqualität gemäß E353-Spezifikation ist die handelsübliche Standardform, wobei die Reinheitsgrade in der Regel den EU-Lebensmittelzusatzstoffvorschriften entsprechen und höchste Sicherheit bieten.

Pharmazeutische Qualität ist für regulierte Anwendungen erhältlich, die dokumentierte Qualitätsstandards erfordern. Das Produkt erfüllt je nach Spezifikation die Anforderungen für den Einsatz in sensiblen Bereichen.

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